In einem frühneuzeitlichen Einsiedler Gerichtsprotokoll findet sich der obige Abschnitt. Die Einträge des Protokolls verzeichnen knapp wirtschaftliche Transaktionen, die vor dem Gericht vollzogen wurden, und nennen die beteiligten Akteure. Für eine Auswertung dieser Quelle müsste man die zeitgenössischen Urbare, Rechnungsbücher und Urkunden im Klosterarchiv beiziehen. Auf diese Weise könnte man möglicherweise die genannten Personen und Grundstücke identifizieren.
Anders als bei bereits edierten Quellen oder den meisten Urkunden im Klosterarchiv hat sich hier noch niemand die Mühe gemacht, die Protokolleinträge zu datieren. In diesem Fall geht es nicht bloss um eine Überprüfung bereits existierender Datierungsauflösungen. Die Datierung der Einträge gehört vielmehr zur elementaren Erschliessung der Quelle.
Aus einem Einsiedler Gerichtsprotokoll. Klosterarchiv Einsiedeln, A.PL.1.
Uff meandag nach Reminiscere im
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