Die Urkundenlehre (Diplomatik) befasst sich sowohl mit Urkunden, die von souveränen Gewalten ausgestellt wurden, also Kaiser-, Königsurkunden sowie Papsturkunden, als auch mit Privaturkunden (von Institutionen ohne souveräne Gewalt, z. B. Klöster, Städte, Privatpersonen etc.) In diesem Kapitel soll ein besonderer Fokus auf die päpstliche Diplomatik gelegt werden, und zwar aus drei Gründen:
1) Das Papsttum kann als Institution eine einzigartige, jahrtausendealte und ungebrochene Tradition vorweisen. Wie kaum eine vergleichbare Instanz wirkte es im Mittelalter prägend und bestimmend auf das Leben von Individuen ein. Der Wirkungskreis erstreckte sich dabei über sämtliche partes des orbis christianus.
2) Vom Einflussbereich des Papsttums zeugt eine Vielzahl überlieferter päpstlicher Urkunden. Die päpstliche Kanzlei war der grösste Urkundenaussteller des Mittelalters und wurde auch in der Neuzeit nur von wenigen weltlichen Kanzleien in der Produktion von Urkunden übertroffen. - Man rechnet in etwa mit 30-40 Millionen Urkunden bis auf den heutigen Tag (Frenz).
3) Die päpstliche Kanzlei wurde zum massgeblichen Vorbild in der Urkundenproduktion und beeinflusste wesentlich weltliche Kanzleien.
The Papacy and the Production of Charters
Der Staat Vatikanstadt ist mit einer Fläche von 0,44 km2 der kleinste Staat der Welt. Die territoriale Ausdehnung päpstlicher Souveränität beschränkte sich jedoch nicht immer auf die Grösse eines Zwergstaates.
Seit dem 4. Jahrhundert hatte die römische Kirche ihren Grundbesitz durch Schenkungen ausgedehnt. Wie der Name Patrimonium Sancti Petri impliziert, galt der Heilige Petrus als Eigentümer der Güter; der Papst als sein Stellvertreter auf Erden agierte als Verwalter. Ab dem 8. Jahrhundert ist es deshalb streng terminologisch korrekter, von Kirchenstaat zu sprechen.
Zwischen 750-850 liegt die Entstehungszeit der sogenannten Konstantinischen Schenkung, die bis ins Spätmittelalter zur Legitimation des päpstlichen Primates diente.
Die Bildung des Kirchenstaates ging einher mit der Abgrenzung zu Byzanz und mit der äusseren Bedrohung Mittelitaliens durch die Langobarden. Papst Stephan II.suchte in der Bedrängnis Schutz bei den Franken. Pipin d. Jüngere reagierte auf den Hilferuf und überquerte 754 und 756 die Alpen, besiegte die Langobarden und garantierte den päpstlichen Besitz. 774 kam es zu einem dritten Feldzug unter Karl dem Grossen, der mit der Unterwerfung der Langobarden endete. Der Kirchenstaat wurde als autonomes Gebiet päpstlicher Herrschaft in das karolingische Reich eingegliedert.
Die geographische Ausdehnung des Kirchenstaates variierte während des Mittelalters häufiger. Bis zum 15. Jahrhundert gab es also keine territoriale Kontinuität - das Gebiet des Patrimonium Sancti Petri ausgenommen.
Papst Innozenz III. nutzte das Machtvakuum, das sich 1197 nach dem Tod Heinrichs VI. auf Sizilien ergab, um den Kirchenstaat durch eine gezielte Rekuperationspolitik(Wiedergewinnung verlorener Territorien sowie Annexion ehemaligen Reichsguts) territorial zu erweitern, so z. B. im Herzogtum Spoleto, den Marken, in der südlichen Toskana.
Flächendeckende und kartographische Darstellungen sind jedoch gerade für die Frühzeit des Kirchenstaates eher eine Hilfskonstruktion. Zudem muss immer unterschieden werden zwischen Anspruch und realen Besitzverhältnissen.
Die territoriale Ausdehnung des Kirchenstaates basierte auf einem dynamischen Wechsel von Gebietsgewinn und Gebietsverlust. So gewann der Kirchenstaat einerseits Besitz durch Schenkungen frommer Herrscher und Laien, andererseits wurde über Jahrhunderte hinweg immer wieder Kirchenbesitz veräussert.
Das abendländische Schisma und der Rückzug der Päpste aus Rom hatten einen massiven Gebietsverlust zur Folge. Zudem kam es im 15. und 16. Jahrhundert durch den Nepotismus einiger Päpste (Sixtus IV., Alexander VI.) zu Gebietsveräusserungen und Schenkungen.
Anfang des 16. Jahrhunderts konnte Papst Julius II. einen grossen Teil der veräusserten Territorien zurückgewinnen, und der Kirchenstaat erreichte seine grösste Ausdehnung. Er erstreckte sich zeitweise über Mittelitalien bis hinauf zur Adria und bildete somit einen der grössten Grundbesitze auf dem Gebiet des heutigen Italiens. Jedoch war diese Ausdehnung zeitlich begrenzt, denn schon Ende des 16. Jahrhundert gab es erneute Gebietsverluste (Parma, Piacenza, Modena, Reggio). In dieser verkleinerten Form blieb der Kirchenstaat bis zur Französischen Revolution und der Eroberung Italiens durch französische Truppen mehrheitlich bestehen.
Das Ende des Kirchenstaates erfolgte mit der Konstituierung Italiens, der Eroberung des Kirchenstaates im Jahr 1870 sowie der Proklamierung Roms zur Hauptstadt Italiens. Staatsrechtlich erhielt der Vatikanstaat seine heutige Form 1929 durch die Lateranverträge mit dem faschistischen Italien unter Benito Mussolini.
Die päpstliche Kurie hatte früh eine Vorreiterrolle im Bereich Urkundenproduktion und Verwaltungsapparatinne. Keine andere mittelalterliche Kanzlei hat eine vergleichbare Anzahl Urkunden ausgestellt wie die päpstliche. Die römische Kurie bildete das Herz des Kirchenstaats und das religiöse Zentrum der christlichen Welt. Weltliche Herrscher, Städte, Klöster und einzelne Gläubige unterhielten Beziehungen zum Heiligen Stuhl; die päpstliche Kurie verlieh und bestätigte Rechte, Privilegien und Benefizien, schlichtete und entschied Streitfälle, erteilte in Gnadensachen Absolutionen, Dispense und Lizenzen. Diese Handlungen erzeugten in einem hohen Ausmass Schriftlichkeit.
Alle Wege führen nach Rom - dieser Satz hatte für das Mittelalter Gültigkeit, wenn es um geistige Belange ging, und es traf selbst dann zu, als die Päpste im avignonesischen Exil residierten. Denn: Ubi Papa, ibi Roma - 'Wo der Papst ist, da ist Rom!'
Wenn der Papst reiste, zum Beispiel in die Sommerresidenz, dann folgte ihm die Kurie mit ihren einzelnen Behörden. So zählte di familia Papst Pius' II. weit über hundert kuriale Beamte, als er 1459 die Reise zum Türkenkongress nach Mantua (Aufruf zum Kreuzzug gegen die Türken nach dem Fall von Konstantinopel 1453) unternahm, wie sich aus den säuberlich geführten Abrechnungen über Kost und Logis in den Rechnungsbüchern ersehen lässt.
Die Ämter schienen teilweise wahre Irrgärten der Bürokratiegewesen zu sein, und die Beamten nahmen nebst den offiziellen Gebühren auch gerne Trinkgelder und Naturalien an, wie das Beispiel des Lübecker Domherrn und späteren Bischofs Albert Krummediek zeigt, der in diplomatischer Mission wegen des Lüneburger Prälatenkriegs 1462 an die römische Kurie kam. Sein Aufenthalt an der Kurie im Jahr 1462 dauerte zehneinhalb Monate; zudem musste er der Kurie nach Viterbo, Orvieto und in das Bergland der südlichen Toskana nachreisen. Er benötigte für Reise, Verpflegung, Unterkunft, Gebühren und Trinkgelder eine Gesamtsumme von 2885 Mark und 4 Schillinge inklusive eine über die üblichen Taxen hinausgehende Sonderzahlung von 50 Dukaten für die päpstliche Kreuzzugskasse! Die Langsamkeit der Geschäfte wie auch die Geldgier einzelner Beamten liessen Krummediek wie viele andere beinahe verzweifeln: «Der Gesandt betrat Labyrinthe, antichambrierte nach Kräften und fühlte sich manchmal der Verzweiflung nahe.» (Brosius).
Spricht man von der Kurie, so meint man damit den päpstlichen Hofstaat, also die Gesamtheit der päpstlichen Verwaltungsbehörden sowie die Gerichte. Diese päpstlichen Ämter werden Dikasterien genannt und waren bereits im Mittelalter gut organisierte und leistungsfähige Behörden. Sie unterschieden sich allerdings insofern von einem modernen Behördenapparat, als sich die Ämter im Mittelalter teilweise in ihren Kompetenzen überschnitten und durchlässiger waren.
Die Organisation der Kurie verdichtete sich im Verlauf des Mittelalters. Mit dem Anwachsen der Aufgaben und mit der zunehmenden Bedeutung des Papsttums wurde auch ein umfassender Verwaltungsapparat notwendig. Zu Ende des 13. Jahrhunderts umfasste die Kurie etwa 1000 Personen.
In erster Linie war die Kanzlei für die Urkundenproduktion zuständig. Eine stetig wachsende Zahl von Dispensgesuchen und bischöflichen Anfragen an den apostolischen Stuhl führten Ende des 12. Jahrhunderts zur Schaffung einer eigenen Behörde für Gnadensachen, der Pönitentiarie. Die Kammer war (neben der Datarie) zuständig für die Finanzverwaltung. Vom Ende des 12. bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts verlangten zudem steigende Belastungen der Kurie mit Rechtssachen eine Verstärkung des Gerichtswesens durch die Audientia litterarum contradictarum und der Audientia sacri palatii (Rota).
Im heutigen Wortgebrauch stellen wir uns den Begriff 'Kanzlei' wie einen neuzeitlichen, straff organisierten Beamtenkomplex vor. Für das frühe Mittelalter kann man jedoch nicht von einer Behörde im eigentlichen Sinne sprechen; sie präsentiert sich eher als «lose, bürokratische Struktur» (Rabikauskas). Der Begriff 'Cancellaria' wird seit Papst Alexander III. als Abstractum gebraucht (cancelleria nostra) und bezeichnet in erster Linie die Residenz des Vizekanzlers und des Kanzleipersonals. Erst Ende 12. Jahrhunderts erscheint die cancellaria apostolica als päpstliche Urkundenbehörde.
Im Frühmittelalter ist es das stadtrömische Notariat, und nachher sind es die dem römischen Adel entstammenden Pfalzrichter, welche die Beurkundung überwachen. Letzteren wird seit Beginn des 9. Jahrhunderts ein Bischof als Bibliothecarius in leitender Funktion zur Seite gestellt, der die Pfalzrichter mit der Zeit ablöst. Um 1000 taucht erstmals die Bezeichnung cancellarius auf - eine Funktion, die zu Beginn noch zusätzlich zum Bibliothekar besetzt, ab 1037 aber in Personalunion ausgeübt wurde. Das Kanzleramt hatten in der Regel Kardinaldiakone oder Kardinalpriester inne.
Ab Ende des 12. Jahrhunderts blieb das Amt des Kanzlers unbesetzt, und die Leitung oblag dem Vizekanzler. Seine rechte Hand war der Kanzleiregent; dessen Stellvertreter wiederum der Vizeregent.
Mitte des 14. Jahrhunderts bestand das Personal der Kanzlei (gemäss Frenz) zudem in etwa aus folgenden Personen: 6 Notare, 25 Kanzleiabbreviatoren, 100 Scriptoren, 2 Bullatoren, 8 Schreiber des Bullenregisters unter der Aufsicht von 4 magistri registri, eine schwankende Anzahl Referendare, circa 8 Schreiber des Supplikenregisters, die wiederum von 2 magistri und 2 Klerikern beaufsichtigt werden, sowie 14 Prokuratoren und der Auditor der Audientia litterarum contradictarum.
Conradus Fischer scolaris Constanciensis diocesis supplicat quatenus secum super deffectu [sic!] natalium, quem patitur de presbitero et solute genitus, ut eo non obstante deffectu [sic!] ad omnes etiam sacros et presbiteratus ordines possit promoveri et beneficium ecclesiasticum obtinere, dispensari dignemini. Fiat de speciali, Phi[lippus] Sancti Laurencii in Lucina.
Conradus Fischer, ein Scholar der Diözese Konstanz, Sohn eines Priesters und einer ledigen Frau, bat in seiner Supplik um die Dispens, dass er ungeachtet des Makels der unehelichen Geburt die höheren (Priester-) Weihen und eine Pfründe empfangen konnte. Die Gnade wurde ihm kraft eines speziellen Mandates des Grosspoenitentiars Philippus Calandrini gewährt. Neben dem Registereintrag ist auch die Littera der Poenitentiarie erhalten, die von Rom an den Bischof von Konstanz geschickt wurde, mit der Auflage, sich der Sache anzunehmen und Conradus zum Priester zu weihen, sofern dieser einen guten Lebenswandel pflege und moralisch nicht ein Abbild seines Vaters sei.
Die Poenitentiarie (von lat. paenitentia = 'Reue'), auch «päpstlicher Gnadenbrunnen» oder «Verwaltung des Gewissens» genannt, hat ihre Ursprünge im 12. Jahrhundert. Mit zunehmenden Pilgerströmen nach Rom wuchs die Nachfrage nach Gnadenerweisen von der Kurie. Ab 1139 beriefen sich die Päpste überdies zunehmend auf die päpstliche Reservationen, das heisst die Lossprechung von gewissen, klar definierten Sünden und Kirchenstrafen war nunmehr der päpstlichen Autorität vorbehalten.
Allerdings gewährte der Papst diese Absolutionen und Dispense nicht in eigener Person, sondern er delegierte diese Fakultäten an einen Kardinal, den poenitentiarius maior. Der Stellvertreter des Grosspoenitentiars war der Regens, der in der Regel den Bischofsrang innehatte. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts oblag ihm die praktische Leitung des täglichen Geschäftsgangs. Als juristische Fachperson amtierte der Auditor. Die Minderpoenitentiare dienten primär als Anlaufstelle für die Bittsteller aus den verschiedenen Teilen Europas und sollten diesen in der jeweiligen Muttersprache weiterhelfen. Ihre Zahl ist schwankend: Im 13./14. Jahrhundert sind es zwischen 8 und 19; am Ende der avignonesischen Zeit über 24; unter Papst Eugen IV. wird ihre Zahl dann auf 12 begrenzt. Neben den Kurienpoenitentiaren gab es jedoch auch Minderpönitentiare in den Basiliken von San Giovanni und Santa Maria Maggiore. Petenten, die sich um einen Gnadenbrief der Poenitentiarie bemühten, nahmen in der Regel die Hilfe eines versierten Prokurators in Anspruch. Die bewilligten Suppliken wurden in den Supplikenregistern registriert und Schreiber stellten die Littera aus.
Für das 15. Jahrhundert wird eine Personaldichte von rund 80 Personen geschätzt (Schmugge); um 1500 standen über 200 Personen, vornehmlich Kleriker, in Dienste der Poenitentiarie.
Päpstliche Dokumente hatten eine gute «Überlieferungschance» (Esch), da sie oftmals bereits beim Aussteller (also vom Papst respektive den päpstlichen Behörden) entweder im Doppel angefertigt und/oder in Pergamentcodices feinsäuberlich registriert wurden. Geschlossene Registerserien setzen mit dem Pontifikat Innozenz' III. ein. In der Kanzlei waren ab dem 15. Jahrhundert auch Abschriften auf Papier üblich. Allerdings wurden längst nicht alle Urkunden in ein Register kopiert oder wenigstens vermerkt.
1896 begründete Paul Fridolin Kehr das Göttinger Papsturkundenwerk, als er der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen vorschlug, sämtliche Papsturkunden bis 1198 systematisch zu sammeln und nach dem Vorbild der Diplomata-Reihe der Monumenta Germaniae Historica kritisch zu edieren. Dieses monumentale Vorhaben setzte sich zum Ziel, nicht nur die Originalurkunden beim Aussteller (Kurie) zu erfassen, sondern auch die Originale, die in den Archiven der Empfänger lagerten, zu berücksichtigen. Dieser Anspruch auf Vollständigkeit bot bereits im Ansatz Arbeit für Forscher-Generationen und wird auch heute noch, über hundert Jahre später, vom Göttinger Papsturkundenwerk sowie der Pius-Stiftung für Papsturkunden weitergeführt. Allerdings musste das Ansinnen insoweit redimensioniert werden, als angesichts der Materialfülle statt der ursprünglich geplanten vollständigen Edition aller Papsturkunden eine Publikation in Regestenform angestrebt wurde, die Regesta Pontificum Romanorum.
Aufnahme für das Censimentum Helveticum (Beispiel)
Das Censimento (ital. 'Bestandsaufnahme'), ein internationales Unterfangen mit dem Anspruch, Papsturkunden nach 1198 zu erfassen, schliesst zeitlich an das Unternehmen der Regesta Pontificum Romanorum an. Im Gegensatz zu dem von Paul Fridolin Kehr begründeten Papsturkundenwerk bezweckte das Censimento lediglich die Erfassung der Papsturkunden in den Empfängerarchiven für den Zeitraum von 1198 bis 1417; die päpstlichen Register wurden nicht zur Ergänzung hinzugezogen.
An diesem internationalen Forschungsvorhaben beteiligte sich 1953 auch die Schweiz. Angestrebt wurde die systematische Erfassung von Original-Papsturkunden in schweizerischen Archiven. Dabei gaben die Grenzverläufe der heutigen Schweiz die Aufnahmekriterien für das Inventar vor.
Da sich die schweizerische Archivlandschaft aufgrund ihrer Grösse sehr übersichtlich gestaltet, konnte das Unterfangen Censimentum Helveticum von einem Bearbeiter, Anton Largiadèr, gemeistert werden. Es besteht aus einem Band zu den Papsturkunden aus dem Staatsarchiv Zürich und aus einem zweiteiligen Werk zu den übrigen Papsturkunden der Schweiz. Die genauen bibliographischen Angaben finden sich in den Ressourcen.