04 Schiedsgericht
Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert
Anlassbrief suchen - Erklärung
Kurz nach 1300 kommt es zu einem weiteren Konflikt zwischen Einsiedeln und Schwyz. Durch die Vermittlung der Stadt Zürich einigen sich die Parteien, die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht zu bringen.
Im Unterschied zu einem ordentlichen Gericht unterwerfen sich bei einem Schiedsgericht die Parteien einer selbst gewählten Instanz. Das Verfahren ist in erster Linie schneller und günstiger als das vor einem ordentlichen Gericht und deshalb im Spätmittelalter weit verbreitet.
Verschiedene Archivalien im Klosterarchiv Einsiedeln dokumentieren den Konflikt zu Beginn des 14. Jahrhunderts. In einem «Anlassbrief» einigen sich die Parteien zunächst auf das Verfahren, die Schiedsleute und den Zeitplan.
Zunächst gilt es, den Anlassbrief zu finden. Hierfür schlägst Du im Summarium nach, dem wichtigsten Findmittel im Archiv von Einsiedeln.