04 Schiedsgericht

Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert


Vorder- und Rückseite des Schiedsspruchs,
KAE, A.BK.7.

Inhaltsverzeichnis - Erklärung

Die Schiedsleute können sich nicht einigen. Wie im Anlassbrief vereinbart, muss nun der Obmann entscheiden. Sein Urteil fällt zugunsten des Klosters aus. Der Schiedsspruch vom 19. Juni 1311 ist im Klosterarchiv erhalten. Du hast ihn am Anfang der Aufgabe bereits in der Hand gehabt und datiert.
Normalerweise erhalten beide Parteien einen solchen Schiedsspruch. Aber von dieser Urkunde findet sich kein Doppel im Schwyzer Staatsarchiv, und der Urkundentext selbst gibt keinen Hinweis darauf, dass überhaupt ein zweites Exemplar ausgestellt wurde. Möglicherweise könnte das ein Hinweis sein, dass die Schwyzer den Schiedsspruch nicht akzeptiert haben.
Der Schiedsspruch ist ausserdem sehr viel kleiner und weniger repräsentativ als der Anlassbrief und weist nur ein Siegel auf, nämlich das des Obmanns.