Kanzleiordnung für die Substituten
Die Kanzleiordnung des ausgehenden 18. Jahrhunderts hält in elf Punkten fest, was zu den Pflichten und Tugenden der vier Angestellten der Kanzlei (Substituten) gehört, die für das Kloster Einsiedeln tätig sind. Es wird christliches und ehrbares Verhalten, Respekt gegenüber dem Kanzleivorsteher und Teilnahme am klösterlichen Leben von ihnen gefordert, sofern die Geschäfte sie davon nicht abhalten. Geregelt werden ausserdem die Arbeitszeiten und das Einnehmen der Mahlzeiten.
Die Ordnung hat normativen Charakter. Vermutlich ist es zu unseriösem Lebenswandel, renitentem Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und unsittlichem Benehmen gekommen.
Der in der folgenden Übung zu transkribierende Textausschnitt bezieht sich auf den Abschnitt der Ordnung, der die Örtlichkeiten aufführt, welche die Substituten zu meiden haben.
Lasse bei der Transkription die Interpunktion weg. Übernimm die Korrekturen des Schreibers und füge sie an den entsprechenden Stellen ein. Verbessert wurde u.a. die Nummerierung. Da der Schreiber die Gross- und Kleinschreibung nicht konsequent verwendet, transkribiere - wie in den Transkriptionsregeln angegeben - alles klein.
Zitationsvorschlag
Sara Galle, Andreas Kränzle: Ad fontes, Transkriptionsübung: Kanzleiordnung für die Substituten, CC-BY, URL: www.adfontes.uzh.ch/3330/training/deutsche-transkriptionsuebungen/kanzleiordnung-fuer-die-substituten/.