Altes Schlossurbar
Die zu transkribierende Quelle ist ein Ausschnitt aus der Einleitung zum Alten Schlossurbar von Lenzburg, das im Jahr 1539 von der Bernischen Herrschaft verfasst wurde und sich das «Urber buoch der graffschafft Lentzburg» nennt. Darin sind in einem Teil zu Lenzburg habsburgische Urkunden und Vidimi aus der frühen bernischen Zeit verzeichnet. Des weiteren finden sich Aufzeichnungen sämtlicher Dörfer und Gemeinden in der Grafschaft Lenzburg.
Der vorliegende Ausschnitt beschreibt, wie der Aargau im Jahre 1415 von der habsburgischen Landesherrschaft in bernische Hände kam. In dieser Einführung wird klar, dass die Verhältnisse rund um die aargauischen Besitzungen zwischen den Habsburgern, dem König und den Eidgenossen kompliziert waren.
Die Bernische Herrschaft stellte im Alten Schlossurbar von 1539 alle Urkunden zusammen, die sie in Zusammenhang mit der Herrschaftsübernahme von den Habsburgern an sich reissen konnte. Dieses Urbar sollte die Legitimität ihres Herrschaftsanspruches dokumentieren.
Das Alte Schlossurbar ist deshalb interessant, weil sich damit eine besondere Form von Aufbewahrung und Gebrauch von Schrift sowie Symbolik und politisches Handeln zeigen lässt.