Bereits die Römer kürzen Vornamen, Zeitangaben in Kalendern und zahlreiche Begriffe des Staats- und Rechtswesens. Die teilweise variablen und mehrdeutigen Kürzungen bergen erhebliche Unsicherheiten bezüglich des Wortlautes. Das hat zur Folge, dass für offizielle Abschriften des Codex Theodosianus verboten wird, «notae iuris» zu verwenden. Weitergehende Verbote für Gesetzesbücher verfügt Kaiser Justinian.
Auch im Mittelalter gibt es kein einheitliches System für Abkürzungen. Die Kürzungszeichen sind vielfältig und regional verschieden. Für das Lesen handschriftlicher Texte ist es deshalb unerlässlich, die wichtigsten Methoden und häufigsten Formen der Kürzungen zu kennen.
Vorbild für die mittelalterliche Kürzungspraxis sind die in der römischen Antike entwickelten Kürzungskonventionen.
Das gebräuchlichste Nachschlagewerk für lateinische Kürzungen ist der Cappelli. In den deutschen Texten sind Abkürzungen nicht so zahlreich und wesentlich einfacher aufzulösen.