Kriegsmobilmachungstelegramm vom 1. August 1914

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StadtASG PG, 2/1/028, S. 106

Die Transkription lautet:

Mobilmachungs-Telegramm
Kriegsmobilmachung: Dritter August ist erster
Mobilmachungstag. Einzurücken haben: Alle Divi-
sionen. Die Festungsbesatzungen, alle Armee-
truppen von Auszug und Landwehr, alle
Spezialtruppen des Landsturms. Sämtliche Gemein-
den stellen die Pferde und Wagen gemäß
Pferdebestellungsbefehl auf dem Einschatzungs-
platz.

Alle Divisionen waren zum Einrücken verpflichtet, und alle Gemeinden wurden angewiesen, Pferde und Wagen bereitzustellen. Der Bedarf war enorm, denn neben den Ordonnanzfuhrwerken, die den Einheiten zugeteilt waren, brauchte die Armee noch verschiedene Fuhrwerke als Bagage- und Proviantwagen. Daneben mussten die Wagenbesitzer bzw. die Gemeinden auch Zubehör wie Radschuhe, Sturmlaternen, Ketten, Bindstricke etc. liefern.

St.Gallen war durch Krieg und Mobilmachung vor zahlreiche Probleme gestellt. So bestimmte der Gemeinderat bereits am 6. August über die «Notunterstützung für die Familien der zum Dienst eingerückten schweizerischen Wehrmänner». Gleichentags wurden weitere Schwierigkeiten, die sich durch die Mobilmachung ergeben hatten, erörtert: Der Personalbestand der städtischen Verwaltung war um die Hälfte geschrumpft.

Auch der Kader- und Mannschaftsbestand der Feuerwehr wurde durch die Mobilmachung dezimiert, so dass frühere Feuerwehrleute, die bereits in den Ruhestand getreten waren, erneut zum Dienst aufgefordert wurden. Zur Unterstützung der ebenfalls dezimierten Polizei wurde eine Bürgerwehr aus Freiwilligen organisiert. Wegen des allgemeinen Personalmangels sowie wegen der Unmöglichkeit der Materialzufuhr durch abwesende Pferde, Fuhrwerke und Automobile mussten zahlreiche Betriebseinschränkungen hingenommen werden.