Verwaltungsakten des Kantons Zürich aus dem 19. Jh.
Das Begräbnis eines Selbstmörders
Akten aus dem 19. Jh. transkribieren – Lösung
Die Transkription lautet:
Nach meinen Ansichten darf einer solchen Rohheit unter
keinen Umständen wegen dem bösen Beyspiel nachgegeben werden,
jene Vorurtheile sollen durch den gelungenen Wiederstand keine
Sanction erhalten, wodurch einerseits das Ansehen der Vollziehungs-
behörden hoch gefährdet und anderseits dem Gesetze frechen
Hohn gesprochen wird.
Statthalter Heinrich Gujer war ein Mann des Volkes, der am sog. «Ustertag» vom 22.11.1830 als erster Redner auftrat. In der Regenerationszeit wurde er zu einem einflussreichen Politiker der Landschaft: als Grosser Rat von 1830-1868, (1838 und 1843 Grossratspräsident), Mitglied der Verfassungskommission 1831, Tagsatzungsgesandter 1842 und 1844 sowie als Statthalter des Bezirks Pfäffikon von 1831 bis zu seinem Tod 1868. Als überzeugter und kämpferischer Parteigänger liberal-radikaler Ideen engagierte sich «der kluge Müller aus Bauma» - wie er genannt wurde -, für eine säkularisierte Bildung und gegen «althergebrachte» Unfreiheiten und Vorurteile.
Mit grossem politischen Instinkt erkennt er bereits im transkribierten Ausschnitt den exemplarischen Charakter des Konflikts um Caspar Rüegg: Hier steht die Autorität des neuen Staates und seiner Gesetze auf dem Spiel. Hingegen beruft sich die Argumentation des Gemeinderates auf die Angst vor dem Pöbel und um die eigene Sicherheit. Inwieweit hier auch alte Ressentiments der Landschaft gegenüber den Herren in der Stadt (auch wenn diese neu sein sollten) zum Tragen kommen, ist aus dieser einzelnen Quelle nicht zu rekonstruieren.