Fotografien müssen nicht nur aus urheberrechtlichen Gründen immer korrekt nachgewiesen werden, sondern auch, damit sie auffindbar und überprüfbar sind. Fotografien und alle anderen visuellen Quellen werden in dieser Hinsicht wie schriftliche Texte behandelt.
Wie bei schriftlichen Quellen gibt es auch bei Fotografien verschiedene Zitierweisen. Manche Archive machen Angaben, wie ihre Bestände zitiert werden sollen. Abgesehen davon, welche Richtlinien ausgewählt werden, sollten Quellenangaben innerhalb eines Textes immer einheitlich sein und all jene Informationen bieten, die notwendig sind, um die Fotografien wiederzufinden und die Fundstellen nachzuweisen. Wir empfehlen, Fotografien nach folgenden Richtlinien nachzuweisen:
Fotograf (Nachname, Vorname): «Titel der Fotografie», Ort Datum
Wenn Du die Fotografie in einem Archiv gefunden hast, ergänzt Du folgende Angaben:
Archiv, Sammlung/Bestand (falls angegeben), Signatur © Rechteinhaber (falls die Urheberrechte nicht beim Archiv liegen oder das Archiv dies ausdrücklich verlangt).
Wenn Du die Fotografie einer gedruckten Publikation oder einer Internetseite entnommen hast, fügst Du diese entsprechend den Richtlinien des Historischen Seminars der Universität Zürich hinzu.
Wenn historische Fotografien in retrodigitalisierter Form im Internet verfügbar sind, empfehlen wir, dies so nachzuweisen:Online:
Website (z.B. Online-Archiv, Flickr, Wikimedia Commons, Webseite, etc.), <URL>, [Stand: Abrufdatum].
Die URL kann als Hyperlink in die Angabe zur Website integriert werden. Dies empfiehlt sich aber nicht, wenn Du Deine Arbeit gedruckt abgibst!
Nicht immer sind alle diese Angaben zu den Fotografien bekannt. In diesen Fällen empfiehlt es sich, durch «ohne Datum», «ohne Fotograf» usw. auf die fehlenden Angaben hinzuweisen. Wie dem Quellennachweis zu diesem Bild zu entnehmen ist, ist die Abkürzung «o.D.», «o.F.» usw. ausreichend.