Die Anfänge der Weistumsüberlieferung gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück. Quantitativ liegt der Höhepunkt der überlieferten Weistümer im 15. und 16. Jahrhundert.
Weistümer sind sehr unterschiedlich überliefert: in Rödelform, in Kopialbüchern, in Offnungssammlungen, in Urbaren, als Konzept, als Urkunde usw. Häufig sind Intertextualitäten mit Urkunden oder anderen Weistümern feststellbar, die darauf hindeuten, dass Weistümer nicht nur als wortgetreue Verschriftung des mündlichen Frage- und Antwortspiels der Gerichtssitzungen gedeutet werden können. Zudem gibt es oft kein «Original», da meist weder der Aussteller bekannt ist, noch Beglaubigungsmittel vorhanden sind.
Die Überlieferungsgeschichten von Weistümern sind bisher kaum berücksichtigt worden, weil man die Relevanz schriftlicher Operationen (Kompilieren, Übersetzen, Kopieren usw.) für diese «mündliche» Quellengattung unterschätzt hat. Wie die neuere Forschung zeigt, können Weistümer auch dazu dienen, eine klösterliche Tradition der Herrschaftsausübung herzustellen.