04 Schiedsgericht
Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert
Schiedsspruch - Erklärung
Mit dem Urteil in diesem Brief spricht der Obmann Rudolf Mülner der Ältere die meisten umstrittenen Güter dem Kloster zu. Solange die Landleute diese Güter nicht auf rechtmässige Weise besitzen, verbietet er ihnen, den Abt und das Gotteshaus deswegen mit Worten oder mit Taten zu belästigen.