04 Schiedsgericht
Schriften aus dem 15. und 18. Jahrhundert
Schluss
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Mit dem Anlassbrief, dem Klagrodel und der Schiedsurkunde hast Du den typischen Ablauf eines Schiedsgerichts kennengelernt.
Die Schwyzer fügen sich allerdings dem Urteil nicht und überfallen das Kloster in der Dreikönigsnacht 1314. Der Augenzeuge Rudolf von Radegg schildert die Vorgänge in der «Cappella Heremitana», einer in lateinischen Reimen verfassten Klosterchronik, anschaulich: Das Kloster wird geplündert, das Vieh weggetrieben, die Kirche und der Altar werden entweiht, einige Konventualen nach Schwyz verschleppt.
«Darauf wurde ein Scheiterhaufen errichtet, woran sie sich wärmten. Dort verbrennen sie auch die Pergamentblätter, die sie geraubt. So glauben sie, alle Urkunden des Klosters zu vernichten, aber der Abt hat sie schon an einen sicheren Ort gebracht.»
Die Schwyzer, die während der Auseinandersetzung mit Einsiedeln ihre Ansprüche anscheinend nicht mit verschriftlichten Rechtstiteln untermauern können, versuchen, die Urkunden des Klosters zu vernichten – ohne Erfolg. Der Konflikt wird nach Konstanz an das ordentliche bischöfliche Gericht weitergezogen.
Radeggs Bericht über den Klosterüberfall ist sicherlich parteiisch und literarisch stilisiert. Er belegt aber die symbolische Bedeutung, welche die Beteiligten den Urkunden zuschreiben. Zum Glück für das Kloster und für die Historiker und Historikerinnen haben es die Schwyzer nicht geschafft, die Königsurkunden zu vernichten: In Einsiedeln ist eine ganze Reihe originaler Königsurkunden seit dem 10. Jahrhundert überliefert.