Gegenstand archivischer Verwahrung und Betreuung ist heute das gesamte Schrift-, Bild- und Tongut, das wegen seines rechtlich-verwaltungsmässigen, seines historischen, seines wissenschaftlichen oder künstlerischen Quellenwertes als archivierungswürdig befunden wird.
Dazu zählen unter anderem: Urkunden, Verträge, Akten, Protokolle, Rechnungs- und Steuerbücher, Grundbücher, kirchliche Tauf-, Ehe- und Sterberegister, Zivilstandsregister, Inventare, Jahresberichte sowie Briefe und Tagebücher aus Nachlässen, aber auch Karten, Pläne, Fotos, Flugschriften, Plakate und Zeitungen.
Heute werden Aufzeichnungen den Archiven zunehmend mittels elektronischer Datenträger übermittelt. Das hat den Vorteil, dass Informationsflüsse beschleunigt und Nachschlagemöglichkeiten verbessert werden können. Die Aufbewahrung digitaler Dokumente stellt aber auch vielfältige Anforderungen und verändert das Archivwesen nachhaltig.