Eine Bulle Julius’ II. an die Eidgenossen (1512)
Eigenschaften einer Bulle – Ergebnis
Ergebnis
A: Verewigungsformel Ad perpetuam rei memoriam |
B: Inscriptio und Salutatio fehlen | C: Bleibulle | D: Sanctio-Klauseln Nulli ergo / Siquis autem |
Direkt auf den Papstnamen folgt auf der ersten Zeile die Verewigungsformel Ad perpetuam rei memoriam (seltener: ad futuram rei memoriam) in der typischer Elongata. Damit wird ein Anspruch auf dauerhafte Erinnerung und Gültigkeit geltend gemacht. Das «A» von «Ad» wird in gotischer Majuskel und der Rest in Elongata ausgeführt. | In der zweiten Zeile fehlen Inscriptio (Adresse) und Salutatio (Grussformel). Die Bulle beginnt unmittelbar mit dem Kontext und zwar mit der Arenga (Begründung der Urkunde). | Die charakteristische Bleibulle trägt auf der Vorderseite den Namen des regierenden Papstes, auf der Rückseite die Köpfe der Apostel Petrus und Paulus. In der Urkundensprache wird sowohl das bleierne Siegel (bulla plumbea oder lediglich plumbum) wie auch die Urkunde selbst als Bulle bezeichnet. Seit dem 15. Jahrhundert wird der Terminus metonymisch für sämtliche Urkunden über dem Bleisiegel verwendet. | Die Sanctio-Klauseln (oder auch Corroborationsformeln) Nulli ergo und Siquis autem sind graphisch hervorgehoben und beinhalten Sanktionen gegen Zuwiderhandlungen. Bsp. Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre protectionis et confirmationis infringere vel ei ausu temerario contraire (Keinem Menschen ohne jegliche Ausnahme sei es gestattet, dieses Schriftstück unseres Schutzes und Bekräftigung zunichte zu machen oder mit leichtfertigem Unterfangen dagegen anzukämpfen). Bsp.: Siquis autem hoc attentare presumpserit [...] (Wenn aber jemand dies zu versuchen sich vornimmt, [...]). |