01 Archivordnung
Schriften aus dem 18. Jahrhundert
Prinzip der alten Archivordnung – Ergebnis
Die Archivalien werden aus dem Entstehungszusammenhang herausgelöst und dem Ort ihres Betreffs, d.h. dem entsprechenden Amt zugeordnet. Die Grundlage der Gliederungsmethode ist also das Pertinenzprinzip und nicht das Provenienzprinzip.
Im von Reimann angewandten Ordnungsprinzip vermischen sich allerdings territoriale und sachliche Pertinenzen. Das Archiv ist auf der ersten Stufe nach Ämtern gegliedert. Auf der zweiten Strukturebene spielen sachbezogene Kriterien eine Rolle.
Das Problem des Pertinenzprinzips ist, dass einzelne Dokumente verschiedene Orte, Personen und Sachen betreffen können. Es bleibt Ermessenssache des Archivars, die Zuordnung vorzunehmen. Werden die Kriterien nicht offen gelegt bzw. systematisiert, können die Dokumente kaum mehr gefunden werden. Ausserdem ist nur noch schwer nachvollziehbar, was für einen Bezug die Dokumente zu anderen Schriftstücken haben bzw. in welchem Kommunikationszusammenhang sie entstanden sind.
Mit der beschränkten Möglichkeit zur Einordnung der Dokumente in die bestehende Reimannsche Archivordnung verschärft sich dieses Problem, da den einzelnen «Classen» einfach ein Appendix angefügt wurde, so genannte «Miscellanea» oder «gemein Ding», was nach einiger Zeit zu einer erheblichen Unübersichtlichkeit führte.